Psychologische Praxis
Mag. Dr. Schwärzler Annette

Diagnostik und Gutachtenerstellung

Eine klinisch psychologische Untersuchung dient der Erfassung der Ursache für die jeweilige seelische Beschwerde. Eine Diagnose verschafft oft Erleichterung und einen besseren Umgang mit der Krankheit. Dadurch wird auch eine gezielte Behandlung ermöglicht.

1. Privatgutachten
Prinzipiell kann jeder ein Gutachten in Auftrag geben, der Interesse daran hat. Reine Intelligenzmessungen, Überprüfung der Geschäftsfähigkeit, Neuropsychologische Fragesellungen (wie z.B. Demenz/Alzheimer, Psychosen usw.) Schuldfähigkeit ect.  sind nur in Form eines Privatgutachtens möglich, da die Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Als beeidete und zertifizierte Sachverständige ist es mir prinzipiell möglich, ein Privatgutachten für ein Gerichtsverfahren für Sie zu erstellen. Hier sind die Kosten privat zu bezahlen.

2. Gerichtsgutachten
Mein Schwerpunkt für den gerichtlichen Begutachtungsauftrag (Gerichte) liegt in der Abklärung von Fragen im Zusammenhang mit einer Überprüfung der Geschäftsfähigkeit, Überprüfung von Zurechnungsfähigkeit (Dispositions- und Diskretionsvermögen) usw.

Besonders betonen möchte ich an dieser Stelle meinen Anspruch an die Gütekriterien (Objektivität, Validität und Reliabilität) in der Gutachtenerstellung.