Psychologische Behandlung darf nur von Klinischen Psychologen durchgeführt werden und ist im Psychologengesetz (BGBI 1990/360) gesetzlich geregelt. Klinische Psychologen besitzen ein abgeschlossenes Studium der Psychologie sowie eine postgraduelle Ausbildung zur Klinischen Psychologin und Gesundheitspsychologin.
Klinisch-psychologische Beratung und Behandlung (mit Ausnahme der psychologischen Diagnostik) wird nicht durch die Krankenkassen unterstützt und muss daher privat bezahlt werden. Das Honorar ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit. Eine Einheit umfasst die Dauer von 50 Minuten. Die Kosten pro Einheit betragen 80,-- Euro.
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach § 14, Psychologengesetz.
Terminvereinbarungen sind nach telefonischer oder digitaler Kontaktaufnahme möglich.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, und freue mich auf Ihren Anruf oder eine email.
Absageregelung:
Eine der wichtigsten formalen Regelungen bei der Vereinbarung von psychologischen oder psychotherapeutischen Sitzungen ist die Einhaltung der berufsüblichen Absageregelung.
Falls Sie eine gebuchte Stunde – unabhängig vom Grund – nicht einhalten können, aber rechtzeitig, d.h. bis 24 Stunden vorher absagen, wird die Sitzung nicht verrechnet. Falls Sie danach oder gar nicht absagen wird die Stunde zur Gänze verrechnet.
Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, und freue mich auf Ihren Anruf oder eine email.